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probesachverhalt - examensprogramm

M hat das Reiten zum dauerhaften Hobby gemacht und sich ein Pferd mit dem Namen Penny angeschafft. Penny muss regelmäßig versorgt werden. Außerdem sind regelmäßige Ausritte mit dem Pferd notwendig. Dabei muss ein Helm und andere Schutzkleidung, unter anderem Knieschoner, getragen werden.

Eines Morgens nimmt M ihren fünfjährigen Sohn S mit zum Stall. Ursprünglich sollte er im Stall bei der Betreiberin des Stalles im dortigen Restaurant warten. Allerdings hat er so viel Gefallen an dem Tier gefunden, dass er zum Ausritt unbedingt mitkommen möchte. Da es für derart kleine Kinder weder Schutzkleidung noch Schutzhelme gab, nahm M den Jungen ohne Schutzhelm und ohne Schutzkleidung mit und setzte ihn vor sich aufs Pferd. Dabei dachte sie sich, dass es um die Uhrzeit sowieso ungefährlich sei auszureiten. Außerdem könne sie ja auch das Pferd langsam führen.

Während M und S gemütlichen ausreiten, fährt D auf seinem Fahrrad zur Arbeit. Dabei fährt er sehr schnell und hört auf seinen Kopfhörern so laut Musik, dass er um sich herum kaum etwas wahrnehmen kann. An einer Kreuzung treffen dann Penny mit ihren Reitern und D plötzlich aufeinander. D schafft es zwar nicht rechtzeitig zu bremsen, jedoch gelingt es ihm dem Pferd auszuweichen. Allerdings erschreckt sich Penny bei dem Manöver so stark, dass sie sich plötzlich auf ihre Hinterbeine stellt. M und S fallen dabei vom Pferd, wobei sich S eine starke Kopfverletzung mit Schmerzen zuzieht, die im Krankenhaus kostenpflichtig behandelt werden muss.

Bearbeitervermerk: Prüfe, ob S Ansprüche gegen D geltend machen kann. Es ist davon auszugehen, dass das Verhalten der M leicht fahrlässig war. Auf § 3 StVO wird hingewiesen.

Zeitlicher Rahmen: 3 Stunden

Mustergültiger Formulierungsvorschlag