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sachverhaltspassage

V ist Betreiberin einer Rennstrecke. Zur Nutzung der Rennbahn erwirbt M ein Rundenticket. Während M auf der Rennstrecke fährt, taucht ein liegengebliebenes Fahrzeug vor ihr auf. M gelingt es nicht, dem Fahrzeug auszuweichen. In der Folge kommt es zu einem Auffahrunfall. Ein Verschulden ist M dabei nicht vorzuwerfen. Vielmehr hatte der bei V angestellte und sorgfältig ausgesuchte und überwachte Streckenwart S vergessen, die gelbe Fahne zu schwenken. Die gelbe Fahne soll die Fahrer auf Gefahren auf der Rennstrecke hinweisen. Hätte S die Fahne ordnungsgemäß geschwenkt, hätte M den Unfall vermeiden können.

Prüfe im Rahmen des Anspruchs der M gegen V aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB den Prüfungspunkt „Pflichtverletzung“.

Mustergültiger Formulierungsvorschlag