V ist Betreiberin einer Rennstrecke. Zur Nutzung der Rennbahn erwirbt M ein Rundenticket. Während M auf der Rennstrecke fährt, taucht ein liegengebliebenes Fahrzeug vor ihr auf. M gelingt es nicht, dem Fahrzeug auszuweichen. In der Folge kommt es zu einem Auffahrunfall. Ein Verschulden ist M dabei nicht vorzuwerfen. Vielmehr hatte der bei V angestellte und sorgfältig ausgesuchte und überwachte Streckenwart S vergessen, die gelbe Fahne zu schwenken. Die gelbe Fahne soll die Fahrer auf Gefahren auf der Rennstrecke hinweisen. Hätte S die Fahne ordnungsgemäß geschwenkt, hätte M den Unfall vermeiden können.